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Europa-Richter: Kunden dürfen Software weiterverkaufen

Abb.: hw

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Luxemburg/Berlin, 3.7.2012: Im Streit zwischen Softwareindustrie und Gebrauchthandel beziehungsweise Endkunden um die Frage, ob man Software-Lizenzen weiterverkaufen darf, ist eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute in einem Grundsatzurteil diese Frage mit „Ja“ beantwortet.

Der deutsche Hightech-verband „Bitkom“ begrüßte in Berlin das Urteil als wegweisend im Sinne der Rechtssicherheit, warnte allerdngs vor möglichen Schäden für Software-Firmen: „Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt“, betonte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind.“ hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt