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Bitkom-Kritik: Neues Leistungsschutzrecht bremst Innovationen

Sollen vergütungspflichtig werden: "Snippets" wie hier bei Google News. Abb.: BSF

Sollen vergütungspflichtig werden: "Snippets" wie hier bei Google News. Abb.: BSF

Berlin, 14.6.2012: Der Hightech-Verband „Bitkom“ hat heute in Berlin vor einer „Prozesswelle“ und einer „Innovationsbremse“ durch das vom Bund geplante neue „Leistungschutzrecht“ zu Gunsten der Zeitungsverlage gewarnt. Deutschland gehe hier einen bedenklichen Sonderweg, kritisierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Das geplante Leistungsschutzrecht soll vor allem verhindern, dass Suchmaschinen wie „Google“ in ihrer News-Rubrik wie bisher Werbeeinnahmen durch Anrissmeldungen von Presseveröffentlichungen erzielt. ohne dafür zu bezahlen. Die Neuregelung ist indes umstritten. Denn viele Verlage haben in den vergangenen Jahren viel Mühe investiert, um bei „Google News“ gelistet zu werden und gute Platzierungen zu erreichen – nun wollen sie dafür kassieren.

Auch rechtlich ist das Leistungsschutzrecht deutungsfähig, ist doch das Recht auf das sogenannte „Kleine Zitat“ aus anderen Werken im deutschen Rechtssystem tief verankert. Durch das neue Leistungsschutzrecht sollen sogannte „Snippets“ (wenige Zeilen Inhaltsangaben) künftig vergütungspflichtig werden – dies könnte (je nach Auslegung des Begriffs „Snippet“)  den Grundsatz „Die Information ist frei“ unterwandern.

Andererseits ist davon auszugehen, dass Google und andere Portale erhebliche Werbeeinnahmen durch die Durchschleusung von Pressezitaten erzielen, ohne selbst journalistische Arbeit zu leisten. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt