Leipzig/Köln, 8.5.2012: Gegen die Nutzer des stillgegelegten illegalen Film-Streaming-Portals „Kino.to“ wird es wohl keine Anklagewelle geben. Dies hat der Kölner Internetrecht-Anwalt Christian Solmecke anlässlich des heute in Leipzig beginnenenden Prozesses gegen den Chef und Gründer von „kino.to“ eingeschätzt.
„Das größte Problem ist doch, dass es schon wieder einige Monate her ist, dass die Server von kino.to abgestellt worden sind“, argumentierte der Anwalt. „Sollten, was fraglich ist, die IP-Adressen der Nutzer überhaupt auf den kino.to-Servern abgelegt worden sein, so lassen sie sich heute nicht mehr klar zuordnen, da die deutschen Provider die Daten der Nutzer nur sieben Tage lang speichern.“
Solmecke selbst geht davon aus, dass das reine Anschauen von Streaming-Filmen nicht illegal ist – allerdings gibt es darüber unterschiedliche juristische Auffassungen. Im Dezember 2011 war beispielsweise das Leipziger Amtsgericht in einem Prozess gegen einen Kino.to-Partner zur gegenteiligen Meinung gekommen (Wir berichteten). hw
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