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Staatstrojaner: Sexgespräche und Drogendelikte statt Antiterror-Kampf

Bundestrojaner - ist er nun echt oder nicht? Abb.: Bobzin/ Wikipedia

Abb.: Bobzin/ Wikipedia

Hamburg, 19.2.2012: „Schwere Rechtsverstöße“ beim Einsatz des so genannten „Staatstrojaners“ hat der „Chaos Computer Club“ (CCC) in Hamburg den Bundesbehörden vorgeworfen und sich dabei auf einen nun enthüllten internen Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar berufen.

So sei die staatliche Schnüffel-Software allein auf Bundesebene bisher in 40 Fällen eingesetzt worden, darunter vom BKA, von der Bundespolizei und auch vom Zollkriminalamt. Doch in den geprüften Fällen sei es nicht um Menschenhandel, Terrorismus oder ähnlich schwere Verbrechen gegangen, die oft zur Rechtfertigung der Internet-Überwachungspraxis angeführt werden – sondern meist Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetzes.

Auch seien dabei höchst intime Gespräche aufgezeichnet und nicht gelöscht worden. „Drastisches Beispiel ist ein ganz klar zum geschützten Kernbereich gehörendes Telefonsex-Gespräch, das in Schaars Bericht dokumentiert wird“, zitiert die Hackervereinigung CCC. „Die Ermittler vermerkten akkurat ,Liebesbeteuerungen, und ,Selbstbefriedigungshandlungen zwischen 15.52 Uhr und 16.01 Uhr’“. Auch die Löschung des Staatstrojaners nach Ablauf der vom Richter genehmigten Frist bereite den Behörden aufgrund technischer Unzulänglichkeiten Schwierigkeiten.

Erschwerend komme hinzu, dass das Ausspionieren teilweise komplett an eine private Firma (nämlich das Herstellerunternehmen „DigiTask“) ausgelagert worden sei und anscheinend immer der selbe AES-Schlüssel für den Zugriff benutzt wurde. Im Kalten Krieg war übrigens ein ähnlicher Fehler der Sowjets ein Grund gewesen, warum CIA und MI5 im Rahmen der Aktion „Venona“ zahlreiche Geheimtelegramme der Russen entziffern konnten.

„Die Fernsteuerschnittstelle des behördlichen Infiltrationsprogrammes kann von praktisch jedem beliebigen Angreifer genutzt und gesteuert werden“, schlussfolgert der CCC. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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