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Chaos Computer Club: Staatstrojaner stoppen, Quellcode offen legen

Bundestrojaner - ist er nun echt oder nicht? Abb.: Bobzin/ Wikipedia

Abb.: Bobzin/ Wikipedia

Hannover, 15.2.2012: Der „Chaos Computer Club“ (CCC) hat gefordert, den so genannten Staatstrojaner wegen dessen verfassungsbedenklichen Fähigkeiten nicht mehr einzusetzen und den Quellcode der staatlichen Überwachungs-Software offenzulegen. Das geht aus einer Stellungnahme des Hacker-Clubs zu einem „Linke“-Antrag im niedersächsischen Landtag in Hannover hervor.

Der CCC stützt sich dabei auf eigene technische Analysen und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen, laut dem die so genannte „Quellentelekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) „Vorkehrungen enthalten [muss], um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen“. Dies sei aber bei dem von der Firma „DigiTask“ für staatliche Stellen entwickelten Schnüffelprogramm nicht gesichert.

„Im Rahmen des Tests hat der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner programmiert, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten – inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten“, heißt es in der Stellungnahme des Hacker-Clubs. „Die Analyse offenbarte ferner gravierende Sicherheitslücken, die der Trojaner in infiltrierte Systeme reißt. Die ausgeleiteten Bildschirmfotos und Audio-
Daten sind auf inkompetente Art und Weise verschlüsselt, die Kommandos von der Steuersoftware an den Trojaner sind gar vollständig unverschlüsselt.“ Laut Rechtslage dürfe die „Quellen-TKÜ“ aber ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie verwendet werden.

Skype stelle offensichtlich seit 2009 Schnittstellen zum Abhören von VoIP-Verbindungen zur Verfügung. „Eine solche Maßnahme wäre deutlich weniger grundrechteinschränkend als die „Quellen-TKÜ“ mittels der von der Firma DigiTask zur Verfügung gestellten Software“, führt der Club weiter aus.

Mit dem Staatstrojaner hatten Ermittlungsbehörden auf den Umstand reagiert, dass Kriminelle zunehmend auf Internettelefonie und andere Online-Kommunikationswege zurückgreifen, die mit klassischen Methoden auch auf richterlichen Beschluss nicht überwacht werden können. Unter anderem verwiesen die Ermittler darauf, dass es einer solchen Überwachung bedürfe, um zum Beispiel Verabredungen zu Terroranschlägen vorab aufzuspüren.

Dem CCC war im vergangenen Jahr ein Exemplar des Staatstrojaners in die Hände gefallen (Der Oiger berichtete). Daraufhin hatte der Club die Software gestestet und die kritischen Ergebnisse veröffentlicht, was eine breite politische Diskussion  ausgelöst hatte. Heiko Weckbrodt

 

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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