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Facebook-Fanseiten: Kaum Erfolg für Abmahnaktion

Kiel, 5.11.2011: Der Feldzug des „Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein“ (ULD) gegen den „Gefällt mir“-Knopf und die Fanseiten auf „Facebook“ verläuft bisher wenig erfolgreich. Das hat ULD-Chef Thilo Weichert eingeräumt. Von den 15 angeschriebenen Institutionen mit Facebook-Fanseiten – darunter sieben öffentliche und acht private – habe bisher nur eine öffentliche Stelle ihre Facebook-Seite deaktiviert. Auch die Staatskanzlei hatte sich geweigert, ihre Seite abzuschalten.

Weichert hatte Mitte August die Internetseiten-Betrieber in seinem Bundesland aufgefordert, mit „Facebook“  verknüpfte „Gefällt mir“-Knöpfe von ihren Portalen zu deaktivieren und auch Fanseiten auf Facebook zu deaktivieren, da deren Funktionalität gegen den deutschen Datenschutz verstoße (Der Oiger berichtete). Wenn jemand einen „Gefällt mir“-Knopf drücke, so Weichert, dann führe dies dazu, dass letztlich Internetnutzungsdaten und teils auch Bewegungsprofile deutscher Surfer nach Irland beziehungsweise in die USA transferiert würden. Der ULD-Chef kündigte daraufhin an, gegen solche „Social Plugins“ vorzugehen und womöglich auch Bußgelder bis zu 50.000 Euro zu verhängen.

Thilo Weichert. Abb.: ULD

Thilo Weichert. Abb.: ULD

Es ist zwar davon auszugehen, dass Weicherts Kritik berechtigt ist. Die Bereitschaft, deshalb Fanseiten“ und „Gefällt mir“-Knöpfe zu deaktivieren, hält sich bisher aber in engen Grenzen. Wohl vor allem aus pragmatischen Gründen: Viele Politiker, Firmen und Behörden wollen inzwischen nicht mehr auf die Kontaktnetzwerke wie Facebook als Kommunikationskanal zu Wählern beziehungsweise Kunden verzichten. Private Portalbetreiber sehen den „Gefällt mir“-Knopf wiederum als eine einfache Möglichkeit, die Sichtbarkeit ihrer Seiten im Internet zu erhöhen.

Zudem nimmt die Aktion des ULD-Leiters mittlerweile etwas kreuzzugartige Züge an: Wortmeldungen wie „„Es geht jetzt um Rechtsklarheit, nicht um Rechthaberei“ oder „Das ULD weiß, was es tut“ seitens des Datenschützers in den vergangenen Tagen und Wochen offenbaren doch etwas missionarische Tendenzen. Allerdings hat Weichert inzwischen betont: „Das ULD hat nie angedroht, dass es Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro verhängen werde – schon gar nicht als ersten Schritt oder gar gegen Betreiber kleiner privater Webseiten.“ Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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