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Arbeitsrechtler kritistiert geplantes Betriebsdatenschutzgesetz

Ist zum Inbegriff der Überwachungsangst geworden: Der gläserne Mensch. Abb,: Dt. Hygienemuseum DD

Ist zum Inbegriff der Überwachungsangst geworden: Der gläserne Mensch. Abb,: Dt. Hygienemuseum DD

Dresden/Bremen, 21.10.2011: Der Arbeitsrechtsexperte Prof. Wolfgang Däubler hat das geplante neue Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDSG) kritisiert. Der Entwurf der Bundesregierung sei lückenhaft und unklar formuliert, schätzte der Professor für Rechtswissenschaften der Uni Bremen auf dem „AfA Datenschutzforum 2011“ in Dresden ein.

Prof. Wolfgang Däubler berät auch "Attac". Abb.: Uni Bremen

Prof. Wolfgang Däubler berät auch "Attac". Abb.: Uni Bremen

Wie es in einer Mitteilung der „Agentur Sputnik“ heißt, bemängelte der Jurist „dass beispielsweise ungenügend geregelt sei, in welchen Bereichen und wann eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. Auch der Zugriff auf private Daten des Arbeitnehmers sei nach seiner Einwilligung möglich. Aber „die Behauptung, dass diese Zustimmung freiwillig ist, geht an der Realität im Arbeitsleben vorbei“, betonte Däubler.

Kritisch äußerte sich auch Patrick Breyer von der Piratenpartei auf dem Datenschutzforum: Er sieht das „Grundvertrauen zwischen Arbeitnehmer und -geber durch die geplanten Regelung des Datenschutzes gefährdet. Auch sehe der Gesetzentwurf auch vor, dass einzelne Unternehmen per Betriebsvereinbarung weichere Datenschutzreglungen vereinbaren könne – damit hebele sich das Gesetz selbst aus, warnte zudem die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke.

An dem Dresdner Forum beteiligten sich neben Politikern, Wissenschaftlern und anderen Referenten rund 150 Betriebsräte aus ganz Deutschland. Veranstalter war die Anwaltskanzlei AfA Nürnberg.

Hintergrund: Das Bundesinnenministerium bereitet derzeit ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz vor – unter anderem in Konsequenz aus Affären in mehreren deutschen Unternehmen um teils videoüberwachte Mitarbeiter. Das Gesetz soll „einerseits die Beschäftigten vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten“ schützen und „andererseits soll das Informationsinteresse des Arbeitgebers beachten“.

Auch reagiert der Entwurf auf neuere technologische Entwicklungen und will zum Beispiel verbieten, dass Personalchefs die „Facebook“-Profile von Bewerbern durchleuchten. „Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten“, heißt es in dem Papier. „Dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die zur Darstellung der beruflichen Qualifikation ihrer Mitglieder bestimmt sind“ (gemeint sind Xing und ähnliche Portale).

Wie erst kürzlich eine Umfrage des Hightech-Branchen-Verbandes „Bitkom“ ergeben hatte, checkt etwa jeder zweite Personalchef oder Geschäftsführer Stellenkandidaten vorab im Internet ab, jeder fünfte schaut sich auch die Facebook-Seiten der Bewerber an (Der Oiger berichtete). Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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