Dresden, 17.10.2011: Die sächsischen Staatsanwaltschaften wollten den sogenannten „Bundestrojaner“ zwar dreimal einsetzen, doch zum Einsatz kam das staatliche Spionageprogramm dann doch nicht: In zwei Fällen schlug die Installation fehl, im dritten Fall wurde der Verdächtige vorher festgenommen. Das teilte das sächsische Justizministerium mit.
In allen drei Fällen sollte der Bundestrojaner laut ministeriellen Angaben ausschließlich verwendet werden, um internetgestützte „Skype“-Telefonate abzuhören – dies hatte das Bundesverfassungsgericht seinerzeit auch als zulässig eingestuft. Es habe sich um Fälle in den Jahren 2006 und 2009 gehandelt, bei denen die Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgereicht beziehungsweise Landgericht Dresden die Erlaubnis eingeholt hatte, eine sogenannte „Quellen-Telekommunikations-Überwachtung“ (TKÜ) – wie der Bundestrojaner-Einstz verwaltungsintern heißt – zu starten.
„Bis zur Klärung aller rechtlichen und tatsächlichen Fragen, insbesondere bis sichergestellt ist, dass neue Softwareprogramme allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, kommen in Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften sogenannte Trojaner nicht zum Einsatz“, versprach Sachsens Justizminster Jürgen Martens (FDP). „Eine Installation von ‚Trojanern’, die auch eine Online-Durchsuchung ermöglichen würden, wird es in Sachsen auch weiterhin nicht geben.“
Hintergrund: Der Chaos-Computerclub (CCC) hatte kürzlich einen „Bundestrojaner“ in die Hände bekommen, analysiert und wegen dessen Sicherheitslecks und potenziell verfassungsrechtswidriger Verwendbarkeit (Nachladefunktion) kritisiert. Dies löste eine heftige Debatte um die staatliche Schnüffel-Software aus (Der Oiger berichtete). Heiko Weckbrodt
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